|
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Schlafkunst- Nord
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten spätestens mit
Auftragserteilung/Bestellung seitens des Käufers als vereinbart. Von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur wirksam, wenn
wir diese schriftlich bestätigen.
Dies gilt insbesondere für abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die in Prospekten, Anzeigen und in einem Angebot gemachten Angaben über den
Kaufgegenstand wie Maße, Gewichte, Farben, und sonstige Beschreibungen sind nur
annähernd maßgeblich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden. Eigenschaften eines Kaufgegenstandes gelten erst dann als
zugesicherte Eigenschaften, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden
sind.
Weicht der Kaufgegenstand geringfügig von der Beschreibung des Angebotes ab -
dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen -,
gelten diese Abweichungen als genehmigt und beeinträchtigen nicht die Erfüllung
des Vertrages, sofern die Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar sind.
3. Lieferzeiten
Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich
ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde. Eine vereinbarte Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen
hat oder die Abholbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist. Vereinbarte
Lieferfristen und Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Lieferanten und Hersteller. Liefertermine
und Lieferfristen verlängern sich um eine angemessene Zeit, wenn wir an der
rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Umstände gehindert werden,
die durch höhere Gewalt oder sonstigen von uns nicht vorhersehbaren und
unverschuldeten Hindernissen hervorgerufen werden. Dies gilt auch, wenn diese
Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen
insbesondere Störungen durch Feuer, Wasser, Naturereignisse, Kriegsereignisse
und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen,
Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen.
Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der um eine angemessene Zeit verlängerten
Lieferfrist nicht, so ist der Käufer berechtigt uns eine angemessene Nachfrist
zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
Wird durch die oben aufgeführten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich,
so werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit.
In allen anderen Fällen ist der Käufer berechtigt, eine Nachfrist von mindestens
15 Arbeitstagen mit Ablehnungsandrohung zu setzen, falls wir die vereinbarte
Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschreiten.
Bei Einrichtungsgegenständen z. B. Schränken, Kommoden, Bettgestellen, beträgt
die Lieferzeit bis zu zehn Wochen.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser
Lager verlassen hat.
Ebenso geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- oder
Abholbereitschaft auf den Käufer über, wenn der Kaufgegenstand versand- oder
abholbereit ist und sich die Versendung oder Abholung aus Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben, verzögert.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5. Transportschäden
Ist die Verpackung unbeschädigt und werden die Schäden erst beim Auspacken
festgestellt, so muss der Kunde beim zuständigen Frachtführer innerhalb von 3
Tagen nach Übernahme der Sendung diese reklamieren. Davon unberührt bleibt die
Verpflichtung des Käufers, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bei äußerlich
sichtbaren Beschädigungen hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem zuständigen
Frachtführer zu reklamieren und an uns die entsprechende Mitteilung zu machen.
Stets muss die Sendung in dem Zustand, in dem sie sich bei Beststellung des
Schadens befand, belassen werden.
6. Preise
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager
einschließlich der am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Mehrwertsteuer
jedoch ohne Montage oder sonstigen Nebenleistungen. Soweit nicht anders
vereinbart, gehen die Fracht- und Transportkosten zu Lasten des Käufers.
Zahlungen haben sofort bei Lieferung ohne Abzüge zu erfolgen. Eine Versendung
der Ware erfolgt nur per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung. Eine Zahlung gilt
erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag frei verfügen können, bzw. er einem
unserer Konten vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist. Gerät der Käufer in
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren
Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz
zu berechnen.
Die Geltendmachung weitergehender Rechte behalten wir uns vor. Der Käufer ist
zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderungen entweder
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen
unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
8. Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft, oder es fehlen die zugesicherten
Eigenschaften, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern nach, sofern wir der
Hersteller dieses Gegenstandes sind bzw. der jeweilige Hersteller dieser
Verpflichtung nicht nachkommt.
Im Falle von Reparaturen beschränkt sich die Gewährleistung lediglich auf die
ausgetauschten bzw. reparierten Teile und deren Einbau.
Eine dreimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist zulässig. Führt eine
dreimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zum Erfolg, und ist dem
Käufer eine weitere Nachbesserung nicht zuzumuten, ist er berechtigt, den
Kaufpreis zu mindern oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Kürzungen des Kaufpreises wegen Mangel oder Fehlmenge sind nur in der Höhe des
anteiligen Kaufpreises des fehlenden Teiles und beim Mangel nur in Höhe der
geschätzten Schadensbeseitigungskosten, maximal jedoch 10% des Kaufpreises des
beschädigten Kaufgegenstandes zulässig.
Der neu gelieferte oder ausgetauschte Gegenstand unterliegt derselben
Gewährleistung wie der mangelhafte Liefergegenstand. Eine Verlängerung der
Gewährleistungsfrist findet nicht statt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs
Monate, sofern nicht anderes vereinbart, und beginnt ab Lieferdatum.
Treten bei einem gelieferten Gegenstand Mängel auf, sind diese unverzüglich
unter Vorlage der Original-Rechnung bei uns geltend zu machen.
Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn die Mängel
durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, oder wenn der Käufer oder
Dritte Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen
haben.
Das gleiche gilt, wenn der Käufer bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb
von 14 Tagen und bei nicht offensichtlichen Mängeln nicht unverzüglich nach
deren Feststellung, spätestens aber vor Ablauf von sechs Monaten nach Lieferung
diese schriftlich angezeigt hat.
Die Untersuchungs- und Rügepflichten von Kaufleuten gemäß den §§ 377 und 378 HGB
bleiben davon unberührt.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung,
schlechter Erfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei
Vertragsverhandlungen werden ausgeschlossen, ebenso Folgeschäden wegen
mangelhafter Liefergegenstände, Ersatz von entgangenem Gewinn und ausgebliebenen
Einsparungen, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem
Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen.
10. Was ist, wenn ich doch nicht mit dem Wasserbett zurecht
komme?
14 - Tage - Geld - zurück - Garantie für Wasserbetten
Diese und andere Fragen hören wir jeden Tag. Selbstverständlich haben Sie
Bedenken, ob Sie mit dem neuen Schlafsystem glücklich sein werden. Nicht jeder
wagt sich ohne Zweifel an etwas "Neues" heran, zumal es viele Vorurteile dem
Wasserbett gegenüber gibt.
Da man für ein Wasserbett einige Euro´s bezahlen soll, ohne sicher zu sein, wie
man darauf nach einigen Tagen oder Wochen schläft, ist eine gewisse
Zurückhaltung einiger unserer Kunden durchaus verständlich.
Da wir diese Zweifel kennen, machen wir Ihnen ein Angebot um alle Skepsis
auszuräumen:
Sollten Sie mit dem Schlafkomfort nicht zufrieden sein, nehmen wir Ihr
Wasserbett zurück und erstatten Ihnen den Kaufpreis.
(Abzügl.
Aufwand für Montage und neue Auflage)
11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für die
Lieferungen und Leistungen der Firma Schlafkunst Nord sowie für Zahlungen des
Käufers ist 25524 Heiligenstedten, Hauptstraße 12. Für Verträge mit Vollkaufleuten und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand Itzehoe
vereinbart.
Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig
werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Wir speichern im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene
Daten über den Käufer unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen
geschäftlichen Zwecke. Der Käufer ist damit einverstanden.
Stand: Mai 2006
|